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Gericht stuft Neonaziband als kriminelle Vereinigung ein

Erstmals hat ein deutsches Gericht rechtsextreme Musiker wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 StGB (Strafgesetzbuch) verurteilt.

Erstmals hat ein deutsches Gericht rechtsextreme Musiker wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 StGB (Strafgesetzbuch) verurteilt. Der Bandleader und Texter der Neonaziband Landser muss nach dem Urteilsspruch des Berliner Kammergerichts eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verbüssen; der Bassist und der Schlagzeuger erhielten Bewährungsstrafen von 21 und 22 Monaten und müssen jeweils 90 Stunden gemeinnützige Arbeit in jüdischen und Migranteneinrichtungen leisten. Die Richter sahen den Vorwurf der Volksverhetzung und Verbreitung von Nazipropaganda als erwiesen an. Bislang ergingen in ähnlichen Fällen lediglich Verurteilungen wegen Propagandadelikten. Mit ihrer aufpeitschenden Musik habe die Band zu Hass und Häme gegenüber Ausländern und Andersdenkenden angestachelt, so die Richter. Die Männer seien daher mitverantwortlich für rechtsradikale Gewalttaten. Da sie der Strafverfolgung besondere Bedeutung beimaß, hatte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Anklage in dem Verfahren übernommen.