Recorded & Publishing

Gericht stärkt Position der Verlage im Streit um Liedtexte im Internet

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die ungenehmigte Veröffentlichung von Liedtexten im Internet erlassen.

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die ungenehmigte Veröffentlichung von Liedtexten im Internet erlassen. Im Auftrag mehrerer Verlage war zuvor die Berliner Anwaltskanzlei Wollmann & Partner gegen diese Veröffentlichung vorgegangen. Wenn Internetbetreiber Texte ohne die erforderliche Genehmigung veröffentlichen, liege ein Verstoß gegen die Paragraphen 97, 19 a und 15 des deutschen Urheberrechtsgesetzes vor, teilt nun Rechtsanwalt Pascal Tavanti im Auftrag der Kanlzei mit.

Nur wer die Berechtigung zur Veröffentlichung von Liedtexten im Internet eingeholt habe, sei berechtigt, diese zu verbreiten. Fehle eine Genehmigung durch die Rechteinhaber, so habe der Domaininhaber eine Abmahnung zu erwarten. Die Höhe der Abmahnkosten hänge dabei auch von den Umständen des Einzelfalls ab, heißt es aus Berlin.

„Spiegel Online“ führt in diesem Zusammenhang allerdings den Fall eines Elftklässlers an, der für die Platzierung von vier Songtexten auf einer Fansite vier Abmahnungen über jeweils 1600 Euro erhielt. Der 16 Jährige habe sich nun mit anderen Betreibern von Songtext-Seiten zur so genannten Interessengemeinschaft Songtexte zusammengeschlossen.