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Gericht spricht Punkband NoRMahl von Vorwürfen frei

Das Landgericht Stuttgart hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die Punkband NoRMahl, ihr 31 Jahre alter Song „Bullenschweine“ sei ein Aufruf zur Gewalt, als „haltlos“ zurückgewiesen. Die Hausdurchsuchungen bei den Bandmitgliedern seien somit rechtswidrig gewesen.

Das Landgericht Stuttgart hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die Winnender Punkband NoRMahl, ihr 31 Jahre alter Song „Bullenschweine“ sei ein Aufruf zur Gewalt, als „haltlos“ zurückgewiesen. Die Hausdurchsuchungen bei den Bandmitgliedern seien somit rechtswidrig gewesen. Sämtliche Kosten der Aktionen und des Verfahrens trägt der Staat.

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