Recorded & Publishing

Gericht macht Druck auf Tiefdruck-Label

Das Landgericht Hamburg hat dem Label Tiefdruck vorerst untersagt, Tonträger unter dem Bandnamen Tape herzustellen und zu verbreiten. Beantragt hatte die einstweilige Verfügung die ehemalige Tape-Sängerin Dacia Scholpp-Bridges.

Das Landgericht Hamburg hat dem Label Tiefdruck-Musik vorerst untersagt, Tonträger unter dem Bandnamen Tape herzustellen und zu verbreiten. Beantragt hatte die einstweilige Verfügung die ehemalige Tape-Sängerin Dacia Scholpp-Bridges, die damit die Veröffentlichung des Albums „#2“ der aktuellen Besetzung von Tape verhindern will.

Scholpp-Bridges hätte am 3. August 2004 „offiziell und auf eigenen Wunsch die Band verlassen“, zeigt sich Tiefdruck-Geschäftsführer Daniel Heerdmann überrascht von der Aktion. Laut dem anwaltlichen Schreiben will das Ex-Bandmitglied verhindern, dass bei Käufern der falsche Eindruck entsteht, es handle sich bei den Exemplaren des Albums um „Originalprodukte“, die unter ihrer Mitwirkung entstanden seien.

Tiefdruck hat inzwischen Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt, gab das Label auf Nachfrage von MusikWoche bekannt. „Bis dahin haben wir sämtliche Bezeichnungen der Band vorsorglich entfernt und auch die Veröffentlichungen aus unserem Shop genommen“, erklärt Heerdmann. Den ursprünglichen neu auf den 2. Februar angesetzten Veröffentlichungstermin wird Tiefdruck wohl nicht einhalten können. „Wir sind aber auf der Suche nach Ausweichmöglichkeiten“, sagt Heerdmann.