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Gericht lehnt GEMA-Antrag auf Aussetzung des CISAC-Entscheids ab

Das Europäische Gericht erster Instanz hat kürzlich den von der GEMA eingereichten Antrag auf Aufschiebung des CISAC-Entscheids abgelehnt. Die Richter sahen die Dringlichkeit als nicht gegeben an.

Das Europäische Gericht erster Instanz hat kürzlich den von der GEMA eingereichten Antrag auf aufschiebende Wirkung des CISAC-Entscheids abgelehnt. Die Richter sahen die Dringlichkeit als nicht gegeben an. Die GEMA hatte den Antrag im Oktober zusammen mit der Anfechtungsklage gegen den CISAC-Entscheid eingereicht.

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