Recorded & Publishing

Gemeinsame Empfehlung von BVMI und VUT nach dem Sampling-Urteil

In einer gemeinsamen Erklärung raten der Bundesverband Musikindustrie und der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) dazu, auch künftig mit einer „etablierten Lizenzierung“ rechtssicher auszuwerten.

In einer gemeinsamen Erklärung raten der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) dazu, auch künftig mit einer „etablierten Lizenzierung“ zu arbeiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen des „Metall auf Metall“-Urteils vom 31. Mai 2016 entschieden hatte, dass die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen kann.

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