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GEMA zahlt trotz VG-Wort-Urteil termingerecht aus

Die GEMA hat sich gegen einen Verteilungsstopp entschieden, wie ihn die VG Wort nach einem Urteil des Landgerichts München praktiziert. Termingerecht zum 1. Juli erhalten die Mitglieder ihre Ausschüttungen – jedoch unter Vorbehalt, denn das Urteil könnte weitreichende Folgen für die GEMA haben.

Nach „eingehender Erörterung“ hat sich die GEMA gegen einen Verteilungsstopp entschieden, wie ihn die VG Wort nach einem Urteil des Landgerichts München praktiziert. Termingerecht zum 1. Juli 2012 erhalten die GEMA-Mitglieder unter Vorbehalt ihre Ausschüttungen.

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