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GEMA will Flutopfer nicht im Regen stehen lassen

Die GEMA gewährt vom Hochwasser geschädigten Kunden Zahlungsaufschub respektive die Aussetzung von Verträgen sowie für Veranstalter von Benefizkonzerten für die Flutopfer einen Sondernachlass von 25 Prozent. Selbst spenden oder auf Tantiemen gänzlich verzichten könne die GEMA indes als treuhänderischer Verwalter der urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Mitglieder nicht.

Die GEMA will von der Hochwasserkatastrophe geschädigte Kunden und Veranstalter von Benefizkonzerten für die Flutopfer nicht im Regen stehen lassen. So räumt die Verwertungsgesellschaft betroffenen Kunden mit Jahresvertägen „ein verlängertes Zahlungsziel ein“ udn versichert, dass „Mahnschreiben unterbleiben“.

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