Mit scharfer Kritik reagierte die GEMA auf den Antrag der Deutsche Landesgruppe der IFPI, den bisherigen Vergütungssatz für die Lizenzierung von Tonträgern für Komponisten und Textdichter von 9,009 Prozent vom Herstellerabgabepreis auf 5,6 Prozent zu senken. Dieser Antrag, den die IFPI beim Schiedsgericht des Deutschen Patent- und Markenamtes einreichte, stellt nach Meinung der GEMA das seit Jahrzehnten funktionierende System der „angemessenen Beteiligung der Autoren“ am Erlös der Tonträgerverkäufe grundsätzlich in Frage. Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA, erklärte: „Der Versuch der deutschen Tonträgerindustrie, ihre Probleme auf dem Rücken und zu Lasten der schöpferischen Komponisten und Textdichter zu lösen, wird scheitern.“ Die Industrie müsse anerkennen, dass das geistige Eigentum als Grundrecht der schöpferischen Komponisten und Textdichter in seiner Grundsubstanz zu schützen sei. „Schon vor Jahrzehnten haben die Verwertungsgesellschaften, welche die kreativen Schöpfer vertreten, ein prozentuales Vergütungssystem mit der Tonträgerindustrie vereinbart. Umsatzrückgänge treffen damit auch die Autoren, dürfen sie aber nicht dadurch verschärft treffen, dass man dieses wohl abgewogene System gänzlich in Frage stellt“, betont Kreile. Tonträgerindustrie und Verwertungsgesellschaft haben laut dem GEMA-Chef seit 1997 den Satz von 9,009 Prozent für die europaweit „angemessene Vergütung“ gehalten. „Diese Vereinbarung darf nicht einseitig von der Tonträgerindustrie nunmehr unterlaufen werden. Die in einer Krise befindliche Tonträgerindustrie schadet sich selbst, wenn sie das kreative Potenzial ihrer Urheber, die die Basis ihres Erfolges sind, beschädigt“, so der Appell des GEMA-Chefs.
GEMA wehrt sich gegen Vorgehen der IFPI
Mit scharfer Kritik reagierte die GEMA auf den Antrag der deutschen Landesgruppe der IFPI, den bisherigen Vergütungssatz für die Lizenzierung von Tonträgern für Komponisten und Textdichter von 9,009 Prozent vom Herstellerabgabepreis auf 5,6 Prozent zu senken.






