Im Rahmen der Internationalen Musikmesse Frankfurt (6. bis 9. April) klärt die GEMA Online-Nutzer über die aktuelle Gesetzesregelung zu Musikdownloads auf. Nach der Novelle des Urheberrechtsgesetzes mache sich künftig auch der Nutzer strafbar, der sich Musik aus „offensichtlich illegalen Quellen“ herunterlädt.
Da die Illegalität eines Angebots nicht immer leicht zu erkennen sei, konzentriert sich die Informationskampagne der GEMA deshalb darauf, die neue gesetzliche Regelung transparent zu machen. „Es bestehen mit Billig-Anbietern aus Russland wie zum Beispiel allofmp3.com zur Zeit keine Lizenzverträge mit der GEMA“, erklärte GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile. „Das bedeutet: Downloads von Musikwerken aus dem Repertoire der GEMA von solchen Anbietern sind in Deutschland illegal.“ Auf der Frankfurter Musikmesse präsentiert sich die GEMA auf einem Gemeinschaftsstand mit verschiedenen Musikverbänden, wie der Bertelsmann Stiftung, dem BDMV (Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände) und Europa Cantat sowie ver.di.






