Wie musikwoche aus gewöhnlich bestens informierten Kreisen erfuhr, weist Kreile in einem Schreiben an den GEMA-Aufsichtsrat das kürzlich von der IFPI signalisierte Entgegenkommen im Streit zurück: Beim Schritt der IFPI, den zuvor abgezogenen Prozentpunkt für die Piraterieverfolgung künftig nicht mehr zu hinterlegen, handele es sich nicht um ein Entgegenkommen, sondern um „die Beendigung eines offensichtlich rechtswidrigen Zustands“. Hier habe die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München bei der ersten Verhandlungsrunde am 28. Juli offenbar die Rechtsposition der GEMA geteilt, die Hinterlegung sei „rechtswidrig und unzulässig“.
Bedauerlich sei zudem, dass die IFPI nicht auch den weiteren Hinweis der Schiedsstelle aufgegriffen habe, den Abschlag für medienbeworbene Tonträger entsprechend dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Juni 2003 ebenfalls fallen zu lassen. Weiterhin stellt Kreile klar, die Urheber müssten keinen Schritt tun, um eine Einigung in der Streitfrage zu ermöglichen: Vielmehr habe die GEMA bereits „alle Erhöhungsforderungen der bisherigen Tarife zurückgestellt“. Außerdem, so Kreile weiter, habe es keine „verständnisvollen Gespräche“ mit der IFPI gegeben, wie diese in einer Pressemitteilung schrieb. Kreile signalisiert, er sei weiterhin „zu einem vertieften Rechts- und Sachgespräch bereit“, betont aber gleichzeitig, die GEMA werde die „juristische Auseinandersetzung um die angemessene Vergütung für Tonträger“ nicht „über die Presse und durch Austausch von Presseinformationen“ führen. Die nächste mündliche Verhandlung zwischen beiden Parteien vor der Schiedsstelle findet am 9. Dezember in München statt.






