Nach Cisac und Buma-Stemra hat nun auch die GEMA auf den jüngsten Beschluss der EU-Kommission reagiert. Wie nicht anders zu erwarten war, ist der Vorstandsvorsitzende Harald Heker „tief enttäuscht“ von den Regelungen aus Brüssel zur grenzüberschreitenden, kollektiven Rechteauswertung. Die „kartellrechtliche Einzelfallentscheidung“, die die Europäische Kommission am 16. Juli verkündet hatte, werde „Hunderttausenden Autoren einen Bärendienst erweisen“, erklärte Heker. Vielmehr wären „klare Hinweise für eine zukünftige Regelung“ von der Kommission erwartet worden.
GEMA unterstellt EU „Bärendienst“
Nach Cisac und Buma-Stemra hat nun auch die GEMA auf den jüngsten Beschluss der EU-Kommission reagiert. Wie nicht anders zu erwarten war, ist Vorstandschef Heker „tief enttäuscht“ von den Regelungen aus Brüssel.






