Am 20. April will das Hamburger Landgericht sein Urteil im Streit zwischen der GEMA und YouTube verkünden. Die Verwertungsgesellschaft will der Google-Videoplattform in einem Musterverfahren untersagen lassen, bestimmte Werke aus dem GEMA-Portfolio öffentlich zugänglich zu machen. In dem Streit geht es einerseits ums Geld, andererseits aber auch um eine grundsätzliche Bewertung des YouTube-Angebots: Während die GEMA die Google-Videoplattform als Service Provider und eigenständigen Inhalteanbieter einschätzt, sieht man sich bei YouTube als eine reine Hosting-Plattform. Vorab beziehen die Parteien nun Position:
GEMA und YouTube tauschen Argumente aus
Am 20. April will das Hamburger Landgericht sein Urteil im Streit zwischen der GEMA und YouTube verkünden. In dem Streit geht es ums Geld, aber auch um eine Bewertung des YouTube-Angebots: Handelt die Google-Tochter als Service Provider oder als Hosting-Plattform? Vorab beziehen die Parteien nun Position.






