Der Regierungsentwurf zum Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle steht weiter in der Kritik: Die Verwertungsgesellschaft GEMA und der Deutsche Musikrat fürchten gar die „Enteignung musikalisch kreativer Menschen“. Die in dem Entwurf vorgesehenen Regelungen, insbesondere im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung, würden zu einer massiven Einkommenseinbuße für Musikautoren in Deutschland führen, heißt es in einem gemeinsamen Statement beider Organisationen.
Die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger und der Deutsche Musikrat als weltweit größter Musikdachverband wollen sich mit Nachdruck gegen den Regierungsentwurf wehren und fordern alle politisch Verantwortlichen dazu auf, die urheberfeindlichen Regelungen des Entwurfs zu verhindern.
„Die acht Millionen Mitglieder des Deutschen Musikrats wissen, dass die musikkulturelle Vielfalt in Deutschland davon abhängig ist, dass die Nutzung von musikalischer Kreativität gerecht vergütet wird und die Musikautoren einen angemessenen Lohn erhalten“, sagte Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats. „In einer globalisierten Gesellschaft entscheidet die Kreativität der Menschen über die wirtschaftliche und kulturelle Prosperität eines Staates. Es ist ein falsches politisches Signal, wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden.“
Die GEMA weist vor allem drei Punkte der geplanten Neuregelungen im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung zurück: So soll die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp künftig fünf Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen, zudem sollen die Vergütungen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden, und schließlich sei bei der Bestimmung der Vergütungshöhe zu entscheiden, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt.
„Das bisherige Gesamtaufkommen der Zentralstelle für private Vervielfältigung ZPÜ wird sich allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge des Geräteaufkommens von 54,3 Millionen Euro um 32 Prozent – also um ein Drittel – reduzieren“, klagt der GEMA-Vorstandssprecher Prof. Dr. Jürgen Becker. „Mit den geplanten Neuregelungen betreibt die Bundesregierung im Bereich der privaten Vervielfältigung eine Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes. Die Bundesregierung scheint den Lobbyisten der Herstellerindustrie mehr Gehör zu schenken als den Urhebern.“





