Recorded & Publishing

GEMA und Bitkom noch uneins über Geräteabgabe für Zweiten Korb

In der Schlussphase zur Verabschiedung des Zweiten Korbs gibt es zwischen Urhebern und Geräteindustrie offenbar noch immer unterschiedliche Auffassungen zur Geräteabgabe und deren Vergütungshöhe.

In der Schlussphase zur Verabschiedung des Zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle gibt es zwischen Urhebern und Geräteindustrie offenbar noch immer unterschiedliche Auffassungen zur Geräteabgabe und deren Vergütungshöhe.

Die GEMA wirft dem Bitkom vor, mit „falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novellierung“ nehmen zu wollen. Die Bundesregierung hatte bei der Festlegung des Vergütungssatzes für Urheberrechtsabgaben vorgeschlagen, nur noch solche Geräte erfassen zu lassen, die auch „in nennenswertem Umfang“ zur Vervielfältigung von Inhalten benutzt werden. Der Bitkom befürchtet indes, dass auch Geräte abgabepflichtig werden, die gar nicht zum Kopieren verwendet werden.

Die GEMA weist diese Befürchtung als alten Hut zurück: Beim IT-Verband übersehe man wohl, „dass solche Geräte, z.B. Fotoapparate, jedenfalls dem Wortlaut nach bereits seit 1985 unter die Geräte gezählt werden könnten, die einer Geräteabgabe unterliegen“. Doch genau in diesem Punkt hätten die Verwertungsgesellschaften in den letzten Jahren „stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht“.

Bei der Diskussion um die Vergütungshöhe weist die GEMA darauf hin, dass eine prozentuale Berechnung anhand des Verkaufspreises schon allein deshalb irreführend sei, weil die Hersteller von Druckern und Multifunktionsgeräten ihre Hauptumsätze nicht mit dem eigentlichen Verkauf des Geräts, sondern mit Verbrauchsmaterialien wie Farbkartuschen und Tintenpatronen machen. Zwischen Verwertungsgesellschaften und IT-Industrie werde es daher zu Kompromissen kommen müssen, erklärte die GEMA.

Mehr zum Thema