Das Oberlandesgericht München (OLG) fällte am 7. Mai 2015 in zweiter Instanz ein Urteil in der Auseinandersetzung zwischen der GEMA und YouTube zum Einsatz von Sperrtafeln auf der Videoplattform. Die GEMA sieht sich nun in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig sind.
GEMA sieht sich im YouTube-Streit um Sperrtafeln bestätigt
Das OLG München fällte am 7. Mai ein Urteil im Sperrtafel-Streit zwischen der GEMA und YouTube. Die GEMA sieht sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig sind, bei der Google-Tochter zeigt man sich nur wenig beeindruckt.






