Recorded & Publishing

GEMA sieht sich im YouTube-Streit um Sperrtafeln bestätigt

Das OLG München fällte am 7. Mai ein Urteil im Sperrtafel-Streit zwischen der GEMA und YouTube. Die GEMA sieht sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig sind, bei der Google-Tochter zeigt man sich nur wenig beeindruckt.

Das Oberlandesgericht München (OLG) fällte am 7. Mai 2015 in zweiter Instanz ein Urteil in der Auseinandersetzung zwischen der GEMA und YouTube zum Einsatz von Sperrtafeln auf der Videoplattform. Die GEMA sieht sich nun in ihrer Ansicht bestätigt, dass die Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig sind.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden