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GEMA sieht neue Richtlinie zum Wahrnehmungsrecht positiv

Die GEMA begrüßt die vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Richtlinie, die erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts schafft. Sie soll einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa bieten.

Die GEMA begrüßt die am 4. Februar 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Richtlinie, die erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts schafft. Sie soll einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungs-gesellschaften in Europa bieten.

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