Die GEMA begrüßt die am 4. Februar 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Richtlinie, die erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts schafft. Sie soll einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungs-gesellschaften in Europa bieten.
GEMA sieht neue Richtlinie zum Wahrnehmungsrecht positiv
Die GEMA begrüßt die vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Richtlinie, die erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts schafft. Sie soll einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa bieten.






