Recorded & Publishing

GEMA setzt sich in Pseudonym-Prozess gegen Musikpiraten durch

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Rechtsstreit um Musikveröffentlichungen unter Pseudonym zugunsten der GEMA entschieden. Die unterlegenen Musikpiraten werten das Urteil als „harten Schlag in das Gesicht der Creative-Commons-Szene“.

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Rechtsstreit um Musikveröffentlichungen unter Pseudonym zugunsten der GEMA entschieden. Die Verwertungsgesellschaft hatte gegen den Verein Musikpiraten geklagt, nachdem dieser sich geweigert hatte, die bürgerlichen Namen der Urheber hinter einer Creative-Commons-Veröffentlichung preiszugeben. Konkret ging es um den Song „Dragonfly“ der Band Texasradiofish, der 2010 Teil eines Samplers mit Künstlern war, die sich explizit nicht von der GEMA vertreten lassen. Das Frankfurter Gericht verurteilte den der Piratenpartei nahestehenden Verein zu einer Zahlung von 68 Euro plus Zinsen. Die Musikpiraten wollen in Berufung gehen.

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