Recorded & Publishing

GEMA setzt sich gegen ChatGPT durch

Das Landgericht München I hat am 11. November zugunsten der GEMA entschieden. Die Verwertungsgesellschaft hatte eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung durch den Chat-GPT-Betreiber Open AI angestrengt, bei der es um die Verwendung von neun Songtexten durch KI geht.

Zwar ist davon auszugehen, dass Open AI gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will, aber in erster Instanz hat das Landgericht nun bekräftigt, dass die KI Urheberrechte verletzt habe, weil sie die Texte – unter anderem von Songs von Helene Fischer, Herbert Grönemeyer, Reinhard Mey oder Rolf Zuckowski – nachweisbar zum Training von Chat-GPT verwende. Diese Nachweisbarkeit wertete das Landgericht als Beweis, dass die Texte tatsächlich in den Systemen von Open AI gespeichert worden waren.

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