Recorded & Publishing

GEMA reagiert aufs Urteil zur Verlegerbeteiligung

Die Entscheidung in Sachen Verlegerbeteiligung schreckte kürzlich die Akteure im Musikgeschäft auf. Die GEMA hievte das Thema auf die Agenda der jüngsten Aufsichtsratssitzung – und informiert ihre Mitglieder nun über das weitere Vorgehen. Unter anderem geht es dabei um ein standardisiertes Bestätigungsverfahren und Verschiebungen bei den Ausschüttungen.

Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts in Sachen Verlegerbeteiligung im Streit zwischen der GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann vom 14. November 2016 schreckte kürzlich die Akteure im Musikgeschäft auf. So zeigten sich unter anderem die im DMV organisierten Musikverleger von dem Urteil geschockt und in ihrer Existenz bedroht.

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