Recorded & Publishing

GEMA nimmt Stellung zu EU-Vorschlägen

Die GEMA unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission zu einer gemeinschaftlichen Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung. Allerdings müsse jede Harmonisierung „den Schutz des geistigen Eigentums in den Vordergrund stellen“, fordert der GEMA-Vorsitzende Reinhold Kreile.

Die GEMA unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission zu einer gemeinschaftlichen Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung. Allerdings müsse jede Harmonisierung „den Schutz des geistigen Eigentums in den Vordergrund stellen“, fordert der GEMA-Vorsitzende Reinhold Kreile. „Das Recht der Urheber muss auch im großen europäischen Markt die entscheidende Rolle spielen. Dann haben auch die Musikindustrie und die Verbraucher ihren wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen an diesem immer größer werdenden Europa“, ergänzt Kreile. Die GEMA wolle alle legislatorischen Initiativen unterstützen, die den Schutz der wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Urheber stärken. Zudem habe sich die Gesellschaft stets für „einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und den Nutzern ihrer Werke stark gemacht“, denn in einem geordneten Markt bestehe zwischen beiden ein symbiotisches Verhältnis. „Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das die kollektive Rechtewahrnehmung in Deutschland regelt, hatte in dieser Zielrichtung bislang Vorbildcharakter“, betont Kreile. Vergleichbare Regelungen in Frankreich, Großbritannien, Spanien oder den Niederlanden würden dem in Nichts nachstehen. Die unter Ziffer 3.5. des Kommissionspapiers aufgeführten Fragen zu gesetzgeberischen Maßnahmen seien „aus Sicht der GEMA in Deutschland bereits in vorbildlicher Weise beantwortet“.

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