Die Neuregelung der Verlegerbeteiligung war eines der zentralen Themen der jährlichen Mitgliederversammlung der GEMA, die vom 22. bis 24. Mai 2017 in München stattfand. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts von Ende 2016 schaffte es das neue Urhebervertragsrecht noch vor dem Jahreswechsel durch die Instanzen und somit eine neue Basis für die langjährige Praxis, dennoch kamen für Ausschüttungen ab 2012 neue Lasten auf die Musikverleger zu – Stichwort elektronisches Bestätigungsverfahren.
GEMA-Mitglieder tagten im Zeichen der Verlegerbeteiligung
Die Verlegerbeteiligung war eines der zentralen Themen der Mitgliederversammlung der GEMA jüngst in München. Komponisten, Textdichter und Verleger hätten dabei „nahezu einmütig“ die Neuregelung der gemeinsamen Beteiligung von Urhebern und Verlegern in der GEMA befürwortet, heißt es aus München.






