Recorded & Publishing

GEMA-Mitglieder beschließen Änderungen am Berechtigungsvertrag

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung der GEMA am 12. März in Berlin stimmten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft „nahezu einstimmig“ für eine Neufassung des Berechtigungsvertrags. Mit Hilfe dieser Änderungen soll die GEMA nun wieder in die Lage versetzt werden, die Rechte ihrer Mitglieder im Werbebereich zu vertreten.

Für den 12. März hatte die GEMA zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Berlin geladen. Dabei stand als einziger Punkt eine Änderung der Regelungen rund um die Wahrnehmung der Rechte für die Musiknutzung zu Werbezwecken auf der Tagesordnung. 317 Mitglieder folgten der Einladung und stimmten schließlich nach Informationen der Verwertungsgesellschaft „nahezu einstimmig“ für eine Neufassung des Berechtigungsvertrags. Mit Hilfe dieser Änderungen soll sich nun künftig klar unterscheiden lassen, „inwieweit die Rechte im Werbebereich durch den Berechtigten einerseits und die GEMA andererseits wahrgenommen werden“, heißt es aus Berlin.

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