Die GEMA hat eine Unterlassungserklärung von den Betreibern des Onlinedienstes Mp3flat.com erwirkt. Der Webdienst, der automatisiert Radioprogramme mitgeschnitten und diese Aufzeichnungen zum Download angeboten hatte, stellt sein Angebot nach einer Abmahnung durch die GEMA in der bisherigen Form ein.
„Der Fall Mp3flat.com zeigt, wie die zur Verfügung stehenden Techniken der digitalen Musikdistribution zu qualitativ und quantitativ bislang ungekannten Dimensionen von Urheberrechtverletzungen beitragen können, wenn diese gegen die kreativen Musikautoren eingesetzt werden“, erklärte Dr. Harald Heker, Vorstandsmitglied der GEMA. „Deshalb wird die GEMA allen Betreibern solcher illegaler Dienste, die den Schutz des geistigen Eigentums missachten, mit rechtlichen Mitteln entgegentreten.“
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft bot die Internetseite von Mp3flat.com monatlich bis zu 30.000 Musiktitel an, ohne dass die Betreiber die hierfür notwendigen Lizenzen für die Nutzung der Urheberrechte eingeholt hätten. Sowohl die Betreibergesellschaft als auch der laut GEMA inzwischen zurückgetretene Geschäftsführer hätten eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
Die GEMA machte aber zugleich deutlich, den lizenzierten Verkauf von Musik im Internet grundsätzlich unterstützen zu wollen. „Die GEMA wird verstärkt die Zusammenarbeit mit denjenigen Online-Händlern vorantreiben, die sich mit ihren innovativen legalen Geschäftsmodellen für die Entwicklung des Onlinemarktes für Musik einsetzen und damit für die Musikschöpfer neue Märkte etablieren“, sagte Heker.






