Recorded & Publishing

GEMA leitet Offensive gegen Provider offiziell ein

Die GEMA gibt weitere Details ihrer Offensive gegen deutsche Provider bekannt. 42 Unternehmen wurden aufgefordert, die Zugänge zu P2P-Portalen zu sperren. GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile sieht darin eine wichtige Initiative im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen.

Wie MusikWoche bereits am 1. Juli berichtete, fordert die GEMA unter Androhung rechtlicher Schritte 42 Provider auf, den Zugang zu P2P-Seiten wie Eselfilme, Goldesel oder Saugstube zu sperren. Nun leitet die GEMA die Initiative offiziell ein.

„Allein die fünf illegalen Download-Portale bieten über eine halbe Million nicht lizenzierter Musikwerke an. Diese Dimension der illegalen Angebote im Internet ist für die Komponisten und Textdichter nicht mehr tragbar“, erklärt der GEMA-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Reinhold Kreile. Die Sperrung solle zudem verhindern, dass Endkunden der deutschen Zugangsprovider an Urheberrechtsverstößen beteiligt sind und sich somit selbst strafbar machen. Nun sei es an den Unternehmen, zu handeln und damit „zumindest für das Territorium Deutschland zu verhindern, dass weiterhin umfangreiche Urheberrechtsverletzungen begangen werden“.

Bei ihrem Vorgehen beruft sich die GEMA auf den Paragraph 97 UrhG i.V.m. Art. 8 Abs. 3 der EU-Informations-Richtlinie 2001/29/EG. Darin heißt es: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechtsinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandten Schutzrechten genutzt werden.“ Der Richtlinie zufolge sei der Provider laut GEMA entsprechend Paragraph 8 Abs. 2 Satz 1 des Teledienstgesetzes (TDG) dazu verpflichtet, „nach entsprechender Aufforderung der Rechteinhaber – eine Internetseite zu sperren, sofern dadurch die Verbreitung von Raubkopien verhindert werden kann“.

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