Die Auseinandersetzung zwischen der GEMA und Mp3flat.com geht in eine neue Runde: Nun hat die Verwertungsgesellschaft beim zuständigen Provider die Sperrung des Onlinemitschnitt-Angebots durchgesetzt. Zuvor hatte das Landgericht Köln auf Antrag der GEMA bereits am 29. Januar 2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Dienstes erlassen.
„Das Vorgehen gegen Mp3flat.com zeigt, dass die GEMA auf nachhaltige Weise die Interessen ihrer Mitglieder verfolgt und es nicht tolerieren wird, dass Rechtsverletzer auf dem Rücken der Urheber Profit erzielen“, sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker. Die Betreiber des Angebots hätten weder ernsthafte Lizenzierungsverhandlungen geführt, noch den Dienst bis zum Abschluss der Verhandlungen abschalten wollen.
„Die Betreiber hatten ursprünglich von seinen Nutzern bis zu monatlich 2,99 Euro verlangt, um Titel aus aufgezeichneten Radiosendungen gezielt herauszuschneiden“, heißt es bei der GEMA. Aber auch gegen das anschließend umgestaltete Angebot ging die Gesellschaft vor: Das Gericht folgte „in einer einstweiligen Verfügung vom 20. Februar 2007 der Auffassung der Verwertungsgesellschaft, dass auch die unentgeltliche Ausgestaltung des Angebots nicht unter den Ausnahmetatbestand der Privatkopie fällt und damit illegal ist“. Die Provider seien daher nun der Aufforderung der GEMA nachgekommen, den Zugang zu Mp3flat.com zu sperren.







