Der Richtlinienvorschlag von EU-Kommissar Michel Barnier zur kollektiven Rechtewahrnehmung wird auch von der GEMA als ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Verwertungsgesell- schaften im europäischen Binnenmarkt gewertet. Die GEMA werde „das weitere Gesetzgebungsverfahren mit ihrem Sachverstand konstruktiv begleiten“, verspricht GEMA-Vorstandschef Dr. Harald Heker in einer Stellungnahme. „Wir freuen uns, dass die Kommission die Initiative für einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung in Europa ergriffen hat.“ Eine Kernforderung der GEMA für die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie sei die Harmonisierung der unterschiedlichen Wahrnehmungsregeln sowie die Rechtssicherheit der Verwertungsgesellschaften für ihre Zusammenarbeit in Europa.
GEMA hofft auf Rechtssicherheit durch EU-Richtlinie
Der Richtlinienvorschlag von EU-Kommissar Michel Barnier zur kollektiven Rechtewahrnehmung wird von der GEMA als ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens gewertet. Die GEMA werde das weitere Gesetzgebungsverfahren „konstruktiv begleiten“, verspricht Vorstandschef Harald Heker.






