Im Streit zwischen der Urheberrechtsgesellschaft GEMA und dem Diensteanbieter RapidShare stärkte das Oberlandesgericht Köln der Kreativbranche den Rücken. Das Gericht habe in gleich zwei Urteilen vom 21. September „die Verantwortlichkeit der Betreiber der Dienste rapidshare.de und rapidshare.com für über diese Dienste illegal herunterladbare Musikwerke bestätigt“, heißt es aus München.
GEMA feiert Durchbruch im Streit mit RapidShare
Im Streit zwischen der GEMA und RapidShare stärkte das Oberlandesgericht Köln der Kreativbranche jüngst den Rücken. Die Urheberrechtsgesellschaft wertet das Urteil als „bahnbrechenden Erfolg“.






