Recorded & Publishing

GEMA erwirkt Verfügung gegen Videotube

Das Landgericht Köln untersagt den Betreibern der Plattform Videotube nach GEMA-Informationen mit einer einstweiligen Verfügung, Werke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft unlizenziert zu nutzen. Zuvor waren Lizenzverhandlungen gescheitert.

Das Landgericht Köln untersagt den Betreibern der Plattform Videotube nach GEMA-Informationen mit einer einstweiligen Verfügung, Werke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft unlizenziert zu nutzen. Zuvor hatten die Videotube-Macher „die fortgeschrittenen Lizenzverhandlungen mit der GEMA abgebrochen“, war aus München zu hören: Eine Vielzahl der nutzergenerierten Inhalte auf dem Portal der Videotube GmbH mit Sitz in Landshut sei „mit Werken aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt; zum Teil finden sich ganze Musikvideos oder Konzertmitschnitte in dem Dienst“.

„Entscheidendes Anliegen der GEMA ist es, für diese innovativen Nutzungsmodelle mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lizenzierungslösung zu finden“, lässt der GEMA-Vorstansvorsitzende Dr. Harald Heker wissen. „Mit der einstweiligen Verfügung haben wir hierfür ein wichtiges Signal für die rechtliche Bewertung der Web2.0-Plattformen gesetzt.“ Die Entscheidung zeige, „dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können“.