Recorded & Publishing

GEMA erwirkt Verfügung gegen UseNeXT-Anbieter

Die GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der UseNeXT-Plattform erwirkt, mit denen die Verwertungsgesellschaft bereits seit 2006 im Clinch liegt. Die GEMA sieht sich nun in ihrer Position bestätigt, dass Zugangsvermittler einer erweiterten Haftung unterliegen.

Die GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der UseNeXT-Plattform erwirkt, mit denen die Verwertungsgesellschaft bereits seit 2006 im Clinch liegt. Die in München ansässige Aviteo Ltd bezeichnet ihren Dienst UseNeXT als einen „der führenden Anbieter für den Zugang in das Usenet“. Die Unterlassungsverfügung soll 100 Werke des GEMA-Repertoires umfassen.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden