Der Wettbewerb im Geschäft mit Onlinemusik gewinnt offenbar an Schärfe und wird mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen ausgefochten. So tritt die GEMA nun mit juristischen Mitteln gegen den im Sommer verkündeten Lizenzdeal zwischen der niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma-Stemra und dem international agierenden Downloadhändler Beatport an. Laut GEMA-Vorstandschef Dr. Harald Heker teile das Landgericht Mannheim den Rechtsstandpunkt der GEMA, „wonach eine Verwertungsgesellschaft nicht ohne Zustimmung Lizenzen erteilen darf, die das Repertoire anderer Verwertungsgesellschaften umfassen“.
GEMA erwirkt Verfügung gegen Buma-Stemra und Beatport
Der Wettbewerb im Geschäft mit Onlinemusik gewinnt offenbar an Schärfe: So tritt die GEMA nun mit juristischen Mitteln gegen den im Sommer verkündeten Lizenzdeal zwischen der niederländischen Buma-Stemra und dem Downloadhändler Beatport an.






