Recorded & Publishing

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen MP3flat.com

Der Streit zwischen der GEMA und den Betreibern des Onlineangebots MP3flat.com geht in eine neue Runde: Nun erließ das Landgericht Köln auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Radio-Recorder-Diensts.

Der Streit zwischen der GEMA und den Betreibern des Onlineangebots MP3flat.com geht in eine neue Runde: Nun erließ das Landgericht Köln auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Radio-Recorder-Diensts. Mitte Dezember hatte die Verwertungsgesellschaft Mp3flat.com abmahnen lassen, die Betreiber der Site hatten darauf mit der Umgestaltung ihres Angebots reagiert.

Laut GEMA-Informationen verletzt der Dienst aber auch in seiner neuen Form die Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger der GEMA. „Das Landgericht Köln verbot daher den Betreibern die Vervielfältigung geschützter Musikwerke im Rahmen des Dienstes ohne Zustimmung der GEMA. Die von den Betreibern vorgebrachten Argumente vermochten das Gericht nicht zu überzeugen“, heißt es aus München.

„Das Landgericht Köln hat der massenhaften Vervielfältigung geschützter Musikwerke unter dem Deckmantel der Privatkopie abermals einen Riegel vorgeschoben“, unterstrich der GEMA-Vorstandvorsitzende Dr. Harald Heker. „Diensteanbieter lassen bei ihren Geschäftsmodellen meist unberücksichtigt, dass die Nutzung von Werken in einem solchen Ausmaß vollständig zu Lasten der Urheber geht. Die GEMA wird daher weiterhin mit rechtlichen Mitteln gegen solche Dienstebetreiber vorgehen.“

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