Recorded & Publishing

GEMA erringt weiteren Gerichtssieg gegen Rapidshare

Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem am 23. Januar ergangenen Urteil die Position der GEMA gegenüber Rapidshare erneut bestätigt. So muss der Online-Dienst die Haftung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen.

Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem am 23. Januar ergangenen Urteil die Position der GEMA gegenüber Rapidshare erneut bestätigt. So muss der Online-Dienst die Haftung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen.

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