Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem am 23. Januar ergangenen Urteil die Position der GEMA gegenüber Rapidshare erneut bestätigt. So muss der Online-Dienst die Haftung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen.
GEMA erringt weiteren Gerichtssieg gegen Rapidshare
Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem am 23. Januar ergangenen Urteil die Position der GEMA gegenüber Rapidshare erneut bestätigt. So muss der Online-Dienst die Haftung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen.






