Werbeagenturen dürfen ihre Kreativität künftig auf ihren Onlineseiten mit von ihnen kreierten Werbespots ins rechte Licht rücken, ohne dabei Gebühren für die in den Spots zum Einsatz kommende Musik an die GEMA abführen zu müssen. Zu dieser Entscheidung gelangte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH), der damit einen langjährigen Zwist zwischen der vom GWA – Gesamtverband der Kommunikationsagenturen unterstützten Heye Group als Kläger und der Verwertungsgesellschaft in letzter Instanz beendete. Zuvor hatten das Landgericht München und das Oberlandesgericht München die Klage noch abgewiesen. Nach GWA-Informationen entschied der BGH, dass Agenturen der GEMA keine Auskunft über den Einsatz der Spots geben oder eine Vergütung zahlen müssen.
GEMA blitzt bei Werbern ab
Werbeagenturen dürfen sich künftig auf ihren Onlineseiten mit von ihnen kreierten Werbespots ins rechte Licht rücken, ohne dabei Gebühren für die in den Spots zum Einsatz kommende Musik an die GEMA abführen zu müssen. Zu dieser Entscheidung gelangte kürzlich der Bundesgerichtshof.





