Die GEMA hat in der Klage gegen den Usenet-Dienstanbieter Alphaload in zweiter Instanz einen Sieg errungen. Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Hamburg muss Alphaload nun gewährleisten, dass Werke aus dem GEMA-Repertoire nicht mehr über den Zugangsdienst auffindbar und herunterladbar sind. Neben der Unterlassungsverpflichtung wurde die Alphaload-Betreiberfirma Walea dazu verurteilt, sämtliche Werbeaussagen einzustellen, mit denen die Nutzung des Dienstes angepriesen wurde. Damit bestätigte das OLG das Urteil aus erster Instanz des Landgerichts Hamburg vom 26. Oktober 2007.
GEMA begrüßt erneutes Urteil gegen Alphaload
Die GEMA hat in der Klage gegen den Usenet-Dienstanbieter Alphaload in zweiter Instanz einen Sieg errungen. Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Hamburg muss Alphaload nun gewährleisten, dass Werke aus dem GEMA-Repertoire nicht mehr auffindbar und herunterladbar sind.






