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Gebhardt fordert schnelle Umsetzung der EU-Direktive

Der Bundesverband Phono begrüßt die schnelle Einigung der EU-Gremien auf die so genannte Enforcement-Direktive. Verbandschef Gerd Gebhardt hätte sich allerdings „noch bessere Schutzmaßnahmen erhofft“. Der Richtlinienentwurf enthält u.a. eine Regelung zum Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider.

Der Bundesverband Phono begrüßt die schnelle Einigung der EU-Gremien auf die so genannte Enforcement-Direktive: „Der Diebstahl geistigen Eigentums ist die größte Bedrohung für eine vielfältige und lebendige Kulturwirtschaft“, erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. „Wir begrüßen es deshalb, dass sich die Gremien der EU so schnell auf eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Pirateriebekämpfung geeinigt haben, auch wenn die Einigung ein eher niedriges Schutzniveau festschreibt.“ Das Europäische Parlament hatte zuvor am 9. März die Enforcement-Direktive gebilligt. Die Entscheidung ermöglicht nun, dass die Richtlinie noch vor der EU-Osterweiterung verabschiedet werden kann. Gebhardt hob hervor, dass der Entwurf der Richtlinie u.a. eine Regelung zu dem von allen Rechteinhabern geforderten Auskunftsanspruch mit Richtervorbehalt gegen Internet Service Provider enthält. Gebhardt hätte sich allerdings „noch bessere Schutzmaßnahmen“ erhofft: „Entscheidend ist jetzt, dass unmittelbar nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie die Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierfür haben wir zusammen mit dem Forum der Rechteinhaber detaillierte Vorschläge unterbreitet, die im Rahmen der Beratungen über den zweiten Korb einer Urheberrechtsnovelle aufgegriffen werden sollten.“

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