In der Auseinandersetzung um die Novellierung des französischen Urheberrechts hat der Senat eine Gesetzesvorlage der Nationalversammlung überarbeitet. Gegen die ursprüngliche Fassung des Gesetzestextes hatten verschiedene Technologieunternehmen, darunter Apple, heftig opponiert, da diese sie gezwungen hätte, ihre proprietären DRM-Systeme offen zu legen.
Mit der Absicht, ein konsumentenfreundliches Regelwerk zu schaffen und – mit Blick auf Apples Marktführerschaft mit dem iTunes Music Store – eine Monopolbildung im Downloadgeschäft zu verhindern, hatten die Abgeordneten des französischen Parlaments eine Interoperabilitätsklausel ins Gesetz geschrieben. Legal erworbene, aber durch Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) geschützte Musik sollte demnach auf allen verfügbaren Plattformen abspielbar sein. Dazu hätten die Unternehmen im äußersten Fall auf gerichtliche Anordnung den Quellcode ihrer Schutzsoftware offen legen müssen.
In der neu formulierten Klausel ist nach „heise“-Informationen nun nur noch von der Herausgabe technischer Dokumentationen und Programmierschnittstellen die Rede, die erforderlich sind, um eine ‚geschützte Kopie‘ eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu erhalten. Auch sollen nicht mehr Gerichte über strittige Fälle entscheiden, sondern eine neu einzurichtende Regulierungsbehörde, die mit Vertretern verschiedener Interessengruppen zu besetzen ist. Unternehmen, die DRM-Maßnahmen einsetzen wollen, müssen sich diese allerdings zuvor bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL genehmigen lassen.
Insbesondere Apple hatte gegen die Interoperabilitätsklausel auch verbal heftig interveniert und von staatlich geförderter Piraterie gesprochen. Ob die vorgenommenen Änderungen der Industrie weit genug gehen, wird sich zeigen. Offen bleibt auch, ob es im Gesetzgebungsprozess zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Senat und Nationalversammlung kommt. Eine Entscheidung wird nicht vor dem 12. Mai erwartet. Solange dauert die Debatte über den Parlamentsentwurf im Senat noch an.





