Das reformierte französische Urheberrecht könnte noch im Juni verabschiedet werden. Ein Vermittlungsausschuss von Nationalversammlung und Senat will am heutigen 22. Juni einen Kompromissentwurf absegnen, der vor allem in der strittigen Frage der Interoperabilität von proprietären DRM-Systemen einen weniger konfliktträchtigen Ansatz verfolgt.
Zwar würden DRM-Entwickler wie Apple, Microsoft oder Sony weiterhin gezwungen werden, ihre Programmcodes für Mitbewerber offen zu legen, wenn die digitalen Kopiersperren im Zusammenspiel mit Musiksoftware und Abspielgeräten für geschlossene Systeme sorgen. Doch die Gesetzgeber in Frankreich sind offenbar bereit, der Technologiebranche eine Hintertür zu öffnen. Sollten sich die Rechteinhaber beim Verkauf ihrer Inhalte mit der Verwendung dieser proprietären DRM-Systeme einverstanden erklären, könnten die Wettbewerbshüter nichts dagegen haben.
Dazu bedarf es aber neuer Verhandlungen zwischen den Onlineverkäufern und den Rechteinhabern. Die Business Software Alliance (BSA), der u.a. Firmen wie Apple, Microsoft oder Dell angehören, fürchtet daher bereits „definitiv Schaden für die Konsumenten“: Bei der Neuverhandlung der digitalen Vertriebsrechte könnten die Plattenfirmen bei Apple flexible Preise für den iTunes Music Store durchsetzen.





