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Frankreichs Richter kippen Interoperabilität

Der französische Verfassungsrat hat im Gesetz zum neuen Urheberrecht die Klausel für nichtig erklärt, die Downloadanbieter wie Apple zur Interoperabilität ihrer Inhalte gezwungen hätte. Auch die vorgesehenen pauschalen Strafen für Filesharer fanden bei den Richtern keine Gnade.

In Frankreich hat sich der französische Verfassungsrat in die Gesetzgebung zum neuen Urheberrecht eingeschaltet. Die Richter beanstandeten dabei die im Gesetzgebungsprozess bereits abgeschwächte Klausel, die Downloadanbieter wie Apple – zumindest im Prinzip – zur Interoperabilität ihrer Inhalte gezwungen hätte. Auch die vorgesehenen pauschalen Strafen für Filesharer fanden beim Verfassungsrat keine Gnade.

Nach langen Kontroversen hatte das Parlament am 30. Juni einen vom Vermittlungsausschuss von Senat und Nationalversammlung ausgehandelten Kompromissentwurf verabschiedet. Nach Ansicht des Verfassungsrates verstoßen Teile des Werks allerdings gegen in der Verfassung verankerte Eigentumsrechte. So können Unternehmen zwar weiterhin gezwungen werden, ihre online verkaufte Musik mit den Abspielgeräten anderer Hersteller kompatibel zu machen, allerdings müssten die Firmen dafür eine entsprechende Kompensation erhalten.

Auch der geplante Strafenkatalog für Filesharer verstößt nach Ansicht des Rates gegen fundamentale Gleichheitsrechte und sei zu streichen. Damit droht allen Filesharern theoretisch eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro. Allerdings müssen die Musikfirmen für jeden Fall ein Einzelverfahren beantragen. Die Richter nahmen in ihrer Urteilsbegründung mehrfach Bezug auf die Menschenrechtserklärung von 1789.

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