IMUC-Forderungskatalog zur Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem digitalen Content:
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Offenlegung von Abrechnungen dritter Vertriebspartner.
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Detaillierte Aufschlüsselung der Zusammensetzung von Kosten hinsichtlich der Abzüge für die digitale Content-Verbreitung.
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Anzeige der Internet-Plattformen (Vertriebspartner), über die der jeweilige Content vertrieben wird.
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Angabe der Gesamtzahl der Downloads von urhebergeschütztem Content über Internet und mobile Endgeräte inkl. plattformspezifischem Pricing.
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Angabe der plattformspezifischen Kopierschutzmechanismen zur Verhinderung der Anfertigung von illegalen Kopien unter Verwendung des branchenüblichen DRM (Digital Rights Management).
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Möglichkeit von Realtime-Abfragen über Internet (SSL-Zugang) mit Standard- Browser und Bereitstellung entsprechender Kunden-Login/Logout-Zugänge via Passwort.
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Abwicklung der Lizenzierung von Content über moderne IT-Infrastruktur (SSL-Verbindungen, Firewall für Server-Systeme, Hosting der Technik in zertifiziertem Rechenzentrum, Backup-Struktur für tägliche Datenbackups, etc.).
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Mindestens quartalsweise, optimalerweise monatliche Abrechnung der Record- Companies gegenüber den Lizenzgebern für digitalen Content.
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Keine Pauschalabgeltungen für (Titel-)Kataloge, da die Verwertungen und die daraus resultierenden Vergütungen nicht nachvollziehbar sind. Darüber hinaus klare und nachvollziehbare Vergütungs-und Vertragsstrukturen aus Sicht der Rechteinhaber bei der Einräumung von Abonnements gegenüber Dritten.
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Von Rechteinhabern (Künstlern/Produzenten) produzierte Musik darf nicht ohne schriftliches Einverständnis der Rechteinhaber (Künstler/Produzenten) über dritte Verwerter verschenkt werden.
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Als Abrechnungsbasis für Erträge aus digitalem Content gelten die Erlöse des Konzernunternehmens, welches die jeweilige Lizenzierung durchführt (keine Reduzierung durch Intercompany-Lizenzierung).
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Lizenzierungen der Tonträgerfirmen an Dritte sind als ThirdParty-Geschäft einzustufen. Beteiligungen der Berechtigten sollten „at source“ erfolgen. Eine analoge Anwendung der üblichen – ursprünglich auf den physischen Markt anzuwendenden – Reduzierungen und Preisberechnungen sind überholt.





