Der damals 13-Jährige hatte 1147 Titel illegal zum Download angeboten. Insgesamt steht ein Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro für 15 Titel im Raum – es sei also angemerkt, dass es hier nicht um Millionenforderungen geht. Nachdem bereits das Landesgericht Köln die Beklagten zur Schadensersatzzahlung verurteilt und das Oberlandesgericht Köln dieses Urteil bestätigt hatte, waren diese in die Revision gegangen.
Florian Drücke: „Das hätte es nicht geben müssen“
Unter dem Titel „Morpheus“ wurde im November vor dem Bundesgerichtshof ein zivilrechtlicher Fall verhandelt, bei dem schon 2007 Mitglieder der deutschen Musikindustrie die Eltern eines Kindes auf Schadensersatz verklagten, weil es in großem Stil Musikdateien auf P2P-Plattformen angeboten hatte. Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie e. V., verweist auf Konsequenzen des Urteils.






