Rechtsanwalt Peter Nümann vertritt Musiker, Presse- und Medienunternehmen und verschickt Abmahnungen. In seinem Gastkommentar begründet er, warum er das tut.
Ich engagiere mich für freies Wissen im Netz. Gleichzeitig versende ich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Beides passt zusammen, denn auch die Autoren „freier“ Inhalte beschränken die Nutzung mittels „Allmende“-Lizenzen auf Zwecke, die ihrer Intention entsprechen, genau wie ein Fußballverein seinen Platz mit einem Zaun umgibt, damit nicht irgendwelche Bolzer den frischen Rasen ruinieren. Das Urheberrecht schützt nämlich nicht nur überkommene Geschäftsmodelle, sondern auch hochinteressante neue Ansätze wie Wikis und Crowdfunding, die gemeinnützig oder geschäftlich Kultur über das Internet verfügbar machen.
Filesharing ist nicht mit ein paar Minderjährigen vergleichbar, die nur mal kicken wollten, sondern gleicht eher einem Volksfest mit Millionenpublikum, das mit Freibier für alle Teilnehmer lockt, auf einem Platz, der hinterher nicht nur zertreten, sondern samt umliegender Gaststätten komplett ausgeplündert und zerstört ist. Behörden und Staatsanwaltschaften haben kapituliert und verweisen die Geschädigten darauf, sich mittels des Zivilrechts selbst zu helfen – einziges wirksames Mittel sind Abmahnungen. Ich mahne daher in Filesharing-Netzwerken auch Privatnutzer ab.
Diese Netzwerke sind so organisiert, dass ein zentraler, gewerblicher Betreiber nicht existiert, den man zur Verantwortung ziehen könnte; alle Teilnehmer nehmen wie bei einem Flashmob nur rein „privat“ teil. Bei drei bis vier Millionen illegale Inhalte tauschenden Filesharern allein in Deutschland hat das aber effektiv ein „gewerbliches Ausmaß“, weil es die geregelte Distribution komplett unterwandert. Die, die dieses System mit Nachschub befüllen („Uploaden“), sind nach geltendem Recht kriminell.
Erhebungen zeigen: Wer Filesharing betreibt, ist meist nicht minderjährig und weiß, was er tut. Und auch wenn Filesharing strafrechtlich kein Verbrechen, sondern nur ein einfaches Vergehen ist: Auch Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind Filesharer ebenso wenig, wie Ladendiebe Kunden. Aus diesem Grund bedient die Initiative der Justizministerin gegen „Abmahnmissbrauch“ falsche Feindbilder: Nicht jeder abgemahnte Private ist schutzwürdig und nicht jede Massenabmahnung missbräuchlich.
Tatsächlich haben die Filesharing-Abmahnungen in Deutschland das illegale Tauschen erfolgreich eingedämmt, was – unter anderem – die Grundlage für die legale digitale Vermarktung von Musik deutlich verbessert. Das System hat sich dabei selbst finanziert und völlig legitime Schadensersatzansprüche für die Geschädigten durchgesetzt. Die im Internet kursierenden Zahlen über angeblich geltend gemachte Forderungen (nicht Gewinne) rechtfertigen nicht, das Modell ohne weiteres als Missbrauch anzusehen, denn bei millionenfachen Rechtsverletzungen sind Millionensummen zu erwarten.
„Three Strikes“ ist bisher nicht in Sicht und begegnet gravierenden Bedenken: Von der Totalüberwachung aller Nutzer durch die Provider über die Kostentragung bis hin zu der Frage, ob effektiv die Kriminellen mit zwei Warnungen und Netzsperren getroffen würden oder eher die Anschlussinhaber, die im schlimmsten Fall unverschuldet den Anschluss verlören – für Hotels oder Internetcafés eine Katastrophe. Das funktionierende Modell lahmzulegen könnte die Zahl der Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken blitzschnell explodieren lassen. Und wer das Repertoire erst einmal auf der Festplatte hat, braucht lange nichts mehr zu kaufen.
Verbraucherschutz wäre deshalb, das vorhandene – und funktionierende – Modell von Problemen und rechtlichen Unklarheiten zu befreien und dafür zu sorgen, dass unschuldig betroffene Inhaber missbrauchter Anschlüsse von zu hohen Abmahnkosten entlastet, aber die Täter umso besser identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden.
Peter Nümann, geboren 1969, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für die IT-und Kreativbranche tätig. Er unterrichtet als Lehrbeauftragter an zwei Hochschulen und bloggt unter http://urheberrecht.nuemann-lang.de und http://abmahnung.nuemann-lang.de. Dieser Text ist lizenziert an die Öffentlichkeit unter Creative Commons CC 3.0 BY-NC-ND.






