Recorded & Publishing

EuGh verabschiedet Schutz von Melodien als Marke

Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat jetzt beschlossen, dass Melodien, Klänge sowie Hörzeichen als Marken geschützt werden können.

Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat jetzt beschlossen, dass Melodien, Klänge sowie Hörzeichen als Marken geschützt werden können. Dabei müssen die „Tonfolgen Unterscheidungskraft besitzen“, wie es in der Urteilsbegründung des obersten europäischen Gerichts heißt. Weiter teilte der EuGh mit, dass die Tonfolgen nicht nur grafisch klar sein müssen, sondern auch eindeutig, in sich abgeschlossen, verständlich sowie leicht zugänglich, dauerhaft und objektiv darzustellen sind. Diese Erfordernis soll ein in Takte aufgeteiltes Notensystem erfüllen. Zudem nutze das System Notenschlüssel, Noten und andere Zeichen um die Tonfolgen unterscheiden zu können. Um eine Melodie als Marke eintragen zu lassen reiche es jedoch nicht aus, eine einfache Notenfolge ohne Erklärung aufzuschreiben. Auch ein Hinweis darauf, dass die Tonfolge aus einem prominenten Musikwerk stamme, sei nicht ausreichend.