Die EU-Kommission wird bis zum 1. März ihre zweite vorläufige Kartellprüfung zur Fusion von BMG und Sony Music zu Sony BMG Music Entertainment abschließen. Bis dahin will Brüssel entscheiden, ob es zu einer erneuten Genehmigung oder zu einer vertieften Prüfung kommt.
Die Wettbewerbshüter der EU hatten den Zusammenschluss der Tonträgersparten von Bertelsmann und Sony im Juli 2004 genehmigt, doch nach einer Klage des Independentverbands Impala erklärte das Europäische Gericht Erster Instanz die Fusionserlaubnis zwei Jahre später für nichtig. Sollten die europäischen Kartellwächter eine vertiefte Prüfphase einleiten, müssten Sony BMG und andere fusionswillige Unternehmen noch weitere vier Monate ausharren.
Die Kommission kann die Bildung von Sony BMG auch nachträglich genehmigen, bei Bedarf allerdings unter Auflagen. So könnte Brüssel unter Umständen einen Verkauf von Firmenteilen fordern. Sollte am Ende der Kartellprüfung eine Ablehnung stehen, müsste der deutsch-japanische Major getrennt werden.
Es gilt jedoch als sicher, dass Bertelsmann und Sony in diesem Fall ebenfalls vor Gericht ziehen würden, um eine solche Entscheidung anzufechten. Gegenüber der Agentur Bloomberg zeigten sich die beiden Konzerne indes zuversichtlich: Die Kommission werde ihre ursprüngliche Genehmigung „im Lauf des Jahres“ bestätigen. Es sei „gut möglich, dass die EU mehr Zeit brauchen wird, um die nötigen Detailinformation über den Markt zu sammeln“.
Bei der Impala hofft man jedoch auf einen anderen Ausgang: „Wir sind davon überzeugt, dass hier ein Fall von kollektiver Marktbeherrschung vorliegt“, so Sprecher Philippe Kern. Mit Universal Music und Sony BMG teilten allein zwei Majors 60 Prozent der Branche unter sich auf. Auch Warner Music und die EMI Group werden gespannt auf den Befund aus Brüssel warten. Ein grünes Licht der Kartellwächter könnte die im Juli abgesagte Fusion der beiden kleineren Majors wieder auf die Tagesordnung bringen.





