Ein weiterer geplanter Vorstoß der EU-Kommission könnte bei den Urheberrechtsgesellschaften in Europa für Missfallen sorgen: Angeblich plant Brüssel die Einschränkung von Leermittelabgaben auf bestimmte Geräte. Dies geht aus einem internen Kommissionsdokument hervor, auf das sich die „Financial Times“ in einem entsprechenden Bericht beruft.
Demnach erwägt die EU Sonderregelungen, die es Verwertungsgesellschaften untersagen würden, auf verschiedene Gerätegattungen Tantiemenpauschalen zu erheben. So sollen vor allem Produkte, die mit Kopierschutz- oder DRM-Systemen arbeiten, oder solche, die kaum zum Kopieren von Inhalten verwendet werden, künftig ohne den Urheberaufschlag verkauft werden. Eine Gebühr soll nur dann erhoben werden dürfen, wenn „objektive Kriterien“ dies rechtfertigen.
Die Urheberrechtsgesellschaften müssten also künftig nachweisen, ob und in welchem Ausmaß bestimmte Geräte zur Vervielfältigung von Medieninhalten genutzt werden. Mit dieser Neuregelung will EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die vielen europaweit unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedsländern vereinheitlichen. Das Kommissionspapier nennt als Beispiel die Situation in Frankreich, Deutschland und Belgien: Während ein iPod mit 4 GB Speicher in Frankreich mit einer Tantiemenpauschale von 51 Euro belegt ist, fielen für dasselbe Gerät in Deutschland nur 2,74 Euro an. In Ländern wie Belgien gebe es indes gar keine Gebühr.
Laut Schätzungen aus der IT-Branche habe sich die Summe der von den Urheberrechtsgesellschaften eingesammelten Leermittelabgaben für Geräte wie DVD-Brenner, MP3-Player oder Mobiltelefone von 500 Mio. Euro im Jahr 2001 auf bis zu 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2005 erhöht. Eine EU-Empfehlung in dieser Angelegenheit soll möglicherweise noch in diesem oder Anfang nächsten Jahres ausgesprochen werden.






