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EU präsentiert Empfehlung zu Onlinelizenzen

Die EU-Kommission hat ihre Empfehlung zu Onlinemusikrechten verabschiedet und schlägt wie erwartet größere Wahlfreiheiten für Rechteinhaber und Rechtenutzer vor. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bezeichnet seine Empfehlung als „praktikablen Verbesserungsvorschlag“.

Die Europäische Kommission verabschiedete am 12. Oktober ihre Empfehlung über die Wahrnehmung von Onlinemusikrechten. Darin schlägt sie Maßnahmen zur Verbesserung der EU-weiten Lizenzierung von Urheberrechten für Onlineangebote vor. Diese seien notwendig, da Onlinemusikdienste ihr Potenzial bislang „nur mühsam entfalten“ konnten, heißt es aus Brüssel.

Der zuständige Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy ergänzt: „Heute haben wir praktikable Verbesserungsvorschläge für die Lizenzierung von Musikwerken für das Internet gemacht. Ich möchte dafür sorgen, dass legale Onlinemusikdienste leichter an EU-weite Lizenzen herankommen.“

Die Kommission habe sich nach der Analyse der drei vorgegebenen Möglichkeiten aus dem so genannten Lüder-Papier und den eingegangenen 85 Stellungnahmen zu der Empfehlung entschieden, „den Rechteinhabern und gewerblichen Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke die Möglichkeit zu geben, sich für das Lizenzierungsmodell ihrer Wahl zu entscheiden“, heißt es. „Die Kommission empfiehlt daher, zwar territoriale Beschränkungen und den Kundenkreis eingrenzende Bestimmungen in bestehenden Lizenzverträgen aufzuheben, gleichzeitig aber den Rechteinhabern, die von solchen Verträgen absehen möchten, die Möglichkeit einzuräumen, ihr Repertoire der EU-weiten Direktlizenzierung zugänglich zu machen.“

„Meiner Meinung nach weist die Empfehlung den richtigen Mittelweg zwischen bequemer Lizenzierung und dauerhafter Wertsicherung urheberrechtlich geschützter Werke“, betont McCreevy. „Sie wird verhindern, dass Inhalte zu Schleuderpreisen verramscht werden.“ Im Interesse einer besseren Rechtssetzung spreche er zunächst nur eine Empfehlung aus: „Ich werde die Entwicklung aber genau verfolgen; sollten die Fortschritte hinter den Erwartungen zurückbleiben, werde ich strengere Maßnahmen ergreifen.“

Zunächst hatte die Kommission drei Alternativen geprüft: 1.) Alles so belassen, wie es ist. 2.) Die Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften zu verbessern, damit jede in der EU ansässige Gesellschaft EU-weite Lizenzen für das gesamte Repertoire der anderen Gesellschaften erteilen kann. 3.) Den Rechteinhabern die Möglichkeit zu geben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der EU-weiten Rechteverwertung bei der Onlinenutzung ihrer Musikwerke zu beauftragen.

Vor allem diese europaweite Direktlizenzierung hatte den Verwertungsgesellschaften Sorgenfalten auf die Stirn getrieben. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Reinhold Kreile fürchtete bei dieser Lösung „chaotische Zustände“. Auch wenn McCreevy nun diesen letzten Teil mit in seine Empfehlung aufgenommen hat, so scheinen die teils allgemein gehaltenen Sollbestimmungen doch auf dem Weg vom Lüder-Papier bis zur abschließenden Empfehlung ein wenig an Sprengkraft eingebüßt zu haben.

Mehr zum Thema Die Empfehlung im Wortlaut (pdf)