Digital gelieferte Leistungen von Anbietern außerhalb der EU sollen künftig nicht mehr dem im Land des Verkäufers, sondern dem im Staat des Käufers geltenden Mehrwertsteuersatz unterliegen. Dies sieht zumindest eine Beschlußempfehlung der EU-Finanzminister an das Europaparlament vor. Tritt die Neuregelung wie geplant in Kraft, würde eine bisher zum Nachteil von Onlinehändlern aus der EU und zum Nutzen von US-Händlern wirkende Wettbewerbsverzerrung entschärft werden. Hintergrund ist die in den Vereinigten Staaten geltende Steuerfreiheit für per Download zu beziehende Waren und Dienstleistungen. Darunter fallen Angebote wie Soundfiles, Videos, Software und Webhosting. Die Minister wollen daher erreichen, dass sich außerhalb der EU ansässige E-Commerce-Händler in einem EU-Mitgliedsstaat zur Mehrwertsteuer veranlagen lassen müssen, wobei deren in den einzelnen EU-Ländern erzielten Umsätze zu melden sind. Die Regelung soll zunächst für drei Jahre gelten und auch digitale Verkäufe von EU-Anbietern in die USA umfassen, die dann nach dem neuen Prinzip mehrwertsteuerfrei sind.
EU-Minister wollen Wettbewerb entzerren
Digital gelieferte Leistungen von Anbietern außerhalb der EU sollen künftig nicht mehr dem im Land des Verkäufers, sondern dem im Staat des Käufers geltenden Mehrwertsteuersatz unterliegen.





