Das EU-Gericht erster Instanz hat die Genehmigung für die 2004 erfolgte Fusion von BMG und Sony aufgehoben. Damit haben die Richter einer Klage des Indie-Verbandes IMPALA stattgegeben. Sie erklärten, die EU-Wettbewerbshüter hätten damals nicht hinlänglich bewiesen, dass der Zusammenschluss nicht zu einer Monopolposition führe.
In einer ersten Reaktion erkärte das Unternehmen, dass das Tagesgeschäft bei Sony BMG unverändert weiterlaufe. Geplant sind Gespräche mit der EU-Kommission. Rechtsmittel gegen die Entscheidung kann Sony BMG binnen der nächsten zwei Monate einlegen.
In seiner Begründung sagte das Gericht, die EU-Kommission habe Fehler bei der Prüfung gemacht. Sie hätte nicht im erforderlichen Maße gezeigt, dass eine dominante Position der beiden Konzerne vor oder nach dem Merger nicht existiere oder zukünftig existieren könne. Diesen Vorwurf will die Kommission jedoch nicht auf sich sitzen lassen und kündigt bereits „eine sehr sorgfältige Prüfung“ des Richterspruchs an. Für Sony BMG bedeutet die Entscheidung, dass sie die Genehmigung für den Merger neu beantragen muss.
Wegen Verzögerung des Verfahrens muss allerdings IMPALA ein Viertel der Gerichtskosten übernehmen. Auch auf die geplante Fusion zwischen EMI und Warner wirft das Urteil ein neues Licht. Während die beiden Partner intern noch immer um den Preis feilschen, dürfte es nun auch neue äußere Hindernisse für den zweiten Major-Merger geben.





