Recorded & Publishing

EU droht Apple und Labels mit Kartellverfahren

Mit dem Teilabschied von DRM im iTunes Store dürfte Apple im Streit mit europäischen Verbraucherschützern Punkte gut gemacht haben. Doch nun gab es offizielle Beschwerden aus Brüssel wegen unterschiedlicher Preise in der EU. Es drohen Strafen bis hin zu 488 Millionen Euro.

Mit dem Teilabschied von DRM im iTunes Store dürfte Apple im Streit mit europäischen Verbraucherschützern wohl Punkte gut gemacht haben. Doch die Europäische Kommission hat noch ein anderes Hühnchen mit den Anbietern im Downloadgeschäft zu rupfen: Die Kartellwächter der EU haben nach langer Ermittlungsphase beschlossen, gegen eine Reihe nicht genannter Plattenfirmen – vermutlich mindestens die vier Majors – und gegen Apple wegen unterschiedlicher Preise für Downloads innerhalb der EU vorzugehen.

Zudem missfällt der Wettbewerbskommission die Tatsache, dass Kunden in der EU nur die iTunes-Filiale in ihrem Heimatland nutzen können. Nun gab es deswegen offizielle Beschwerdeschreiben aus Brüssel, die in eine Kartellklage münden und für Apple zu Strafen von bis zu 488 Millionen Euro führen können – auf diese Summe beziffert zumindest die „Times“ bei einer Strafe von zehn Prozent des jährlichen Musikumsatzes das drohende Bußgeld für das Unternehmen.

Eigentlich schien diese Angelegenheit längst vergessen angesichts der vielen Stimmen, die in Europa nach einer Öffnung des proprietären iTunes-iPod-Systems verlangten und sich über das inkompatible Apple-DRM FairPlay beschwerten. Aber dieses Thema ist fürs Erste vom Tisch. Stattdessen geht die EU nun einer Beschwerde nach, die britische Verbraucherschützer bereits im September 2004 erstmals geäußert hatten. „Konsumenten können Musik nur den iTunes Store im jeweiligen Land ihres Wohnsitzes zum Kauf von Musik nutzen und sind daher in ihrer Wahlfreiheit bezüglich Preis und Angebotsauswahl eingeschränkt“, erklärte Kommissionssprecher Jonathan Todd.

Trotz dieser überraschenden Entwicklung hatte Apple eine schlüssige Erklärung für die Situation parat: Man habe von Anfang an einen einheitlichen Onlineshop für den europäischen Markt eröffnen wollen, der allen Kunden in den EU-Staaten offenstehen sollte. „Aber die Plattenfirmen und Musikverlage hatten uns darüber aufgeklärt, dass es bestimmte rechtliche Grenzen für die Rechte gibt, die man uns erteilen kann. Wir glauben nicht, dass unser Unternehmen gegen EU-Recht verstoßen hat und werden weiterhin mit der EU daran arbeiten, die Lage zu klären“, erklärten die iTunes-Macher. Von den betroffenen Labels und Verlagen gab es bislang keine Stellungnahme.

Mehr zum Thema