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EU-Direktive zur Rechtewahrnehmung liegt im Entwurf vor

Noch im Januar hieß es, die EU-Kommission wolle im April 2012 ihren Vorschlag für einen europäischen Rechtsrahmen präsentieren, der neue Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften und die grenzüberschreitende Lizenzierung schaffen soll. Mit ein bisschen Verspätung scheint der Entwurf nun fertiggestellt zu sein.

Noch im Januar 2012 hieß es, die Europäische Kommission wolle im April 2012 ihren Vorschlag für einen europäischen Rechtsrahmen präsentieren, der neue Rahmenbedingungen für die Arbeit der Verwertungsgesell- schaften und die grenzüberschreitende Lizenzierung schaffen soll. Kerstin Jorna, die stellvertretende Kabinettschefin von Binnenmarktkommissar Michel Barnier, gab bei einer Midem-Diskussionsrunde zu Protokoll, man wolle im Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung „einen gemeinsamen digitalen Markt zum Nutzen aller schaffen“, damit Nutzer und Lizenznehmer von Musikrepertoire innerhalb der EU nach klaren Richtlinien navigieren können. „Wir brauchen Rechtssicherheit für den Markt zwischen den Kreativen, denjenigen, die in Kreativität investieren, und denjenigen, die das Geschaffene nutzen.“

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